AKUT-SPRECHSTUNDE
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Patienten/Kunden und der Praxis „Handarbeit – Praxis für Physiotherapie und Präventionstraining“ (im Folgenden auch: Handarbeit, Praxis, Physiotherapie Handarbeit) in der Marler Str. 3 in Dorsten. Patient/Kunde ist diejenige Person, die Anwendungen für sich selbst oder für Dritte ab dem Zeitpunkt der Buchung in Anspruch nimmt. Kunde ist außerdem der Käufer von Gutscheinen. Mit der Buchung dieser Dienstleistungen erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die Praxis „Handarbeit – Praxis für Physiotherapie und Präventionstraining“ behält sich eine Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Vor Inanspruchnahme unserer Leistungen ist vom Privatpatienten ein Behandlungshonorarvertrag mit Hinweis auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterzeichnen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jedem Kunden auf Wunsch vorgelegt.

2. Bezahlung
Der Kunde/Patient verpflichtet sich den im Behandlungshonorarvertrag vereinbarten Betrag nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Bankkonto zu überweisen.

3. Terminausfall
Der Kunde/Patient hat den Ausfall eines von ihm versäumten Behandlungstermins zum jeweiligen Kassensatz der anfallenden Behandlungskosten oder zum vereinbarten Honorar an den Leistungserbringer zu entrichten. Hierfür erhält er eine gesonderte Rechnung.

4. Terminabsage
Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Praxis persönlich, telefonisch unter Angabe des Kunden- /Patientennamens, Behandlungsdatum und Uhrzeit mitzuteilen. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Kunde/-in / Patient/-in verantwortlich. Andernfalls kann die Praxis dem Kunden / Patienten die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Höhe des Kassensatzes / Privatsatzes in Rechnung stellen.

5. Verspätungen
Sollte der Kunde / Patient sich verspäten, so verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden privat in Rechnung gestellt.

6. Zuzahlungen
Erforderliche Zuzahlungen sind vor Beginn der Behandlung in der Praxis zu entrichten. Zuzahlungsbefreite Patienten haben, sofern nicht auf der Verordnung angegeben, einen entsprechenden Nachweis über ihre Befreiung, vorzulegen.

7. Rücktrittsrecht Kunde / Patient
Sollte der Kunde / Patient mit den  erbrachten Leistungen  nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten, die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Die Punkte 3 und 4 finden in diesem Zusammenhang ebenfalls Anwendung. Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die Physiotherapie Handarbeit, Marler Str. 3, 46282 Dorsten zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Termin bei uns vorliegen.

8. Rücktrittsrecht Praxis
Handarbeit – Praxis für Physiotherapie und Präventionstraining ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde / Patient sich entgegen der vorliegenden AGB verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Kunden / Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

9. Leistungserbringung
Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten. Die angegebenen Zeiten sind Circa-Zeiten inkl. Nachruhezeit, da sie organisatorische und hygienische Abläufe beinhalten.

10. Preise für Privat-, Beihilfeversicherte und Selbstzahler
Zur Berechnung unserer Honorarsätze orientieren wir uns an der GebüTh welche den 1,8-2,3 fachen VDEK – Satz der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) empfiehlt.

Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen der Patient mit seiner Krankenversicherung vereinbart hat, entzieht sich unserer Kenntnis.

Das oftmals von privaten Krankenversicherungen vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht ist jedoch in unserem Fall absolut unzutreffend.

Die KV´s berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die „Beihilfesätze“. Das ist Falsch!

Die Festlegung der Höchstsätze in der Bundesbeihilfeverordnung beinhaltet bewusst keine vollständige Kostendeckung für den Beihilfeberechtigten. Die Differenz zwischen Höchstbeträgen und den tatsächlichen in Rechnung gestellten Kosten sind als Eigenbeteiligung zu sehen.

Wir bitten deshalb um Verständnis, wenn wir unsere Privatliquidation nicht an die Forderung der KV anpassen.

11. Schadenersatzanspruch
Der Kunde / Patient hat in Bezug auf Punkt 9 keinen Anspruch auf Schadensersatz.

12. Änderungen
Handarbeit behält sich Änderungen bzw. Absagen vereinbarter Termine aus wichtigem Grunde vor. Ebenso behält sich Handarbeit – Praxis für Physiotherapie und Präventionstraining Preisänderungen vor.

13. Zahlungsverzug
Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des angegebenen Zahlungsziels auf dem Konto der Physiotherapie Handarbeit eingehen, so ist die Praxis für Physiotherapie und Präventionstraining Handarbeit berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 BGB).

14. Haftungsausschluss
Handarbeit – Praxis für Physiotherapie und Präventionstraining oder im Auftrag von Handarbeit tätige Mitarbeiter haftet/haften nicht für Schäden an Privateigentum von Vertragspartnern. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Ebenfalls ist die Haftung im Falle von Diebstahl oder Ähnlichem ausgeschlossen. Ebenso schließt die Physiotherapie Handarbeit jegliche Haftung für Schäden am Kunden / Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten / Fahrlässigkeit der Kunden / Patienten entstehen.

15. Ausführungsort
Ausführungsort des Vertrages ist immer der Praxissitz oder der für einen Hausbesuch vereinbarte Ort.

16. Zusatzkosten
Zusatzkosten fallen an, wenn der Kunde / Patient einen Hausbesuch anfordert. Die Kosten richten sich nach der Entfernung und der vertraglichen Vereinbarung.

17. Vertragsbedingungen
Grundsätzlich gelten die zwischen der Praxis für Physiotherapie und Präventionstraining Handarbeit und dem Vertragspartner geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung oder -ergänzung kann nur in schriftlicher Form vorgenommen werden und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.

18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zwecke der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt. Sollte den AGB innerhalb von 14 Tagen nicht widersprochen werden, so sind diese nach bundesdeutschem Recht gültig.

19. Schlussbestimmung
Aussagen, die vom Inhaber oder Mitarbeitern der Praxis für Physiotherapie Handarbeit getätigt werden beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuelle (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage bzw. Therapie angewendet/getroffen zu haben.

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